Das Gesetz Nr. 2.244 legt fest, dass natürliche oder juristische Personen, die Dienstleistungen für Verbraucher und/oder Nutzer in der Autonomen Stadt Buenos Aires vermarkten oder erbringen und über eine Website verfügen, einen Link zur Generaldirektion für Verteidigung und Verbraucherschutz hinzufügen müssen.
Es ist die offizielle Stelle, die für die Anwendung der Gesetze zuständig ist, die die Bürger von Buenos Aires in ihrer Rolle als Verbraucher von Produkten und Dienstleistungen schützen.